Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro, Inhaber: Thomas Gerards, Gewerbepark Brand 20, 52078 Aachen

 
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Angebote von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. 
 
§ 2 Leistungen 
(1) Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro bietet Unternehmen im Bereich der onlinebasierten Coaching- und Beratungsdienstleistungen unabhängige Qualitätskontrollprozesse sowie diesbezügliche Audits an. Bei erfolgreichem Bestehen der vorgenannten Prozesse kann der Kunde die Erteilung eines entsprechenden Zertifikats und/oder Siegels durch Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro für einen befristeten Zeitraum beantragen.
(2) Der Kunde hat auf Anforderung von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro sämtliche für den jeweiligen Qualitätsprüfungsprozess notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Diese werden von der BDA gemäß § 315 BGB und im billigen Ermessen bestimmt. Die Nichterbringung geschuldeter Mitwirkungshandlungen durch den Kunden kann zum Nichtbestehen eines Qualitätskontrollprozesses führen. 
(3) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf erfolgreiches Durchlaufen eines bei Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro gebuchten Qualitätskontrollprozesses / Audits oder auf Erteilung einer entsprechenden Zertifizierung. 
(4) Sofern sich im Wege des jeweiligen Qualitätskontrollprozesses die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, sind diese vorbehaltlich abweichender Abrede nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro und dem Kunden. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Manntagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. 
(5) Die Art der Verwendung einer von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro erteilten Zertifizierung beziehungsweise eines erteilten Prüfsiegels durch den Kunden darf ausschließlich in dem individuell von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro gestatteten Umfang erfolgen. 
(6) Von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro ausgestellte Zertifizierungen und Siegel dürfen vom Kunden ausschließlich innerhalb des individuell von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro gestatteten Zeitraums benutzt werden. Nach Ablauf des Gestattungszeitraums hat der Kunde sämtliche Zertifizierungen und/oder Siegel zu entfernen und jegliche Werbung damit einzustellen.
(7) Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro ist bei nicht vertragsgemäßer Verwendung erteilter Zertifizierungen / Siegel nach einmaliger Vorwarnung zum Widerruf in Bezug auf die Verwendung des Siegels / Zertifikats durch den Kunden insgesamt berechtigt. 
 
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
 
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise, die von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüron erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
 
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
 
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung durch Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro in Verzug, ist Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüron wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 
 
§ 7 Dritte und Erfüllungsgehilfen
(1) Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter und Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
(2) Ist Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro unberührt.
 
§ 8 Verhalten, Pflicht zur Geheimhaltung 
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro zu gewährleisten. Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  
(2) Der Kunde hat gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über Inhalte und Einzelheiten der Qualitätskontrollprozesse und Audits von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro zu wahren. Dies gilt auch nach Ablauf des jeweiligen Zertifizierungszeitraums.
 
§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro anderweitig eingeräumt.
 
§ 10 Haftung
(1) Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro. 
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 24.01.2024 © Gerards IT-Consulting / Sachverständigenbüro